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Pro-Tarif · ab 290 €/Monat

Immobilienbewertung für Erbrechtsanwälte & Notare.

Erstellen Sie eigene ImmoWertV-konforme Wertindikationen direkt in Ihrer Kanzlei — mit juristisch belastbarer Dokumentation für Teilungsversteigerungen, Erbschaftsteuer-Erklärungen und Pflichtteilsberechnungen.

Ihre Herausforderung

Erbauseinandersetzungen blockieren Sie oft wochenlang auf externe Gutachten — mit In-House-Bewertung ziehen Sie Mandate deutlich schneller zum Abschluss.

Unser Hebel

Für Pflichtteilsberechnungen nach §§2311 ff. BGB reicht häufig eine belastbare Wertindikation — ein Vollgutachten ist nur bei Streit unter Erben nötig.

Ihr Vorteil

Erbschaftsteuer-Erklärungen verlangen Immobilienwerte innerhalb von 3 Monaten nach Erbfall — Nachfristen kosten Sie Mandantenzufriedenheit.

Pro-Paket

Was im Pro-Paket enthalten ist.

Als Erbrechtsanwalt oder Notar brauchen Sie in jedem Nachlassverfahren belastbare Immobilienwerte — aber externe Sachverständige blockieren die Erbauseinandersetzung oft um 6-12 Wochen.

01

Juristisch belastbare Wertindikationen nach ImmoWertV

02

Bewertung für Erbschaftsteuer (§§ 176-198 BewG) automatisiert

03

Pflichtteilsberechnung nach BGB mit Stichtagsbewertung

04

Mehrfachnutzung über unbegrenzte Nachlassakten

05

Export in kanzleitaugliches PDF mit Ihrem Briefkopf

06

DATEV- und Legalvisio-Schnittstellen für Fristenmanagement

ab 290 €/Monat
Pro-Tarif
monatlich kündbar
< 45 Min
pro Gutachten
Standard-Wohnimmobilie
ImmoWertV
konform
§ 8/9 + WertV
BORIS
angebunden
alle Bundesländer
Stimmen aus der Branche
Wir haben die Durchlaufzeit unserer Erbauseinandersetzungen von 18 auf 9 Wochen halbiert. Die In-House-Bewertung ersetzt externe Gutachter in 70 Prozent der Fälle — Mandanten sind sichtbar zufriedener."

RA Dr. Christina L.

Fachanwältin für Erbrecht, Frankfurt

Häufige Fragen

Fragen von Erbrechtsanwälte & Notare.

Klare Antworten auf die häufigsten Themen aus Erstgesprächen.

Ist die Bewertung für Erbschaftsteuer-Erklärungen akzeptiert?

Für die Erstanmeldung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG): in den meisten Fällen ja. Die Bewertung folgt §§ 176-198 BewG und liefert die steuerrechtlich geforderten Wertindikationen. Bei Nachfragen des Finanzamts oder bei Spezialimmobilien empfiehlt sich ein Vollgutachten — bis dahin gewinnen Sie wertvolle Zeit.

Wie unterscheidet sich eine Wertindikation von einem Vollgutachten?

Die Wertindikation ist eine methodisch saubere Schätzung nach ImmoWertV ohne Ortsbesichtigung. Sie reicht für Pflichtteilsberechnungen, Erbauseinandersetzungen im Einvernehmen und Erbschaftsteuer. Ein Vollgutachten (mit Ortstermin, Grundbuchauszug, Baumängelanalyse) ist Pflicht bei Gericht, Teilungsversteigerung oder Streit — dann vermitteln wir einen bestellten Sachverständigen.

Wie rechnen wir die Bewertung gegenüber Mandanten ab?

Die Bewertung ist für Sie als Kanzlei ein Betriebsmittel (~290 €/Monat pauschal). Gegenüber Ihren Mandanten berechnen Sie eine Auslage (typisch 150-300 € pro Bewertung) oder verrechnen die Bewertung als Teil Ihres RVG-Honorars für die Erbauseinandersetzung. Reine Weiterfakturierung ist zulässig, da es sich um keine Tätigkeit nach BRAO § 49b handelt.

Können wir die Bewertungen im DATEV-/Legalvisio-Workflow integrieren?

Ja. Bewertungen werden automatisch in der Mandantenakte als PDF archiviert, Fristen für Erbschaftsteuer-Anmeldung (§ 30 ErbStG, 3 Monate) landen in Ihrem Fristenkalender. Schnittstellen zu DATEV, Legalvisio, RA-MICRO und AnNoText sind vorhanden. Setup dauert typisch 3-5 Werktage.

Bereit für die nächsten Schritte?

Bewertungssoftware für Erbrechtsanwälte & Notare starten.

Kostenlose Erstberatung — wir klären in 30 Minuten, welches Setup für Ihre Situation passt.

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